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:: Rechtliches
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asklepios_agb.zip
(33KB)
1. Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten
für sämtliche Verträge, aufgrund derer Asklepios GmbH / Soft & Hardware
Solutions (nachfolgend Asklepios) Lieferungen und Dienstleistungen
gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden) erbringt.
Diese AGB finden auch auf zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern
Anwendung, selbst wenn im Zeitpunkt eines zukünftigen Vertragsabschlusses
nicht gesondert darauf Bezug genommen wird. AGB des Kunden gelten nur, wenn Asklepios
sich diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Die jeweils gültige
Fassung dieser AGB wird auf der Homepage von Asklepios unter www.asklepios.at
kundgemacht.
2. Änderung der AGB
Asklepios ist berechtigt, die AGB jederzeit - mit Wirksamkeit auch für bestehende
Vertragsverhältnisse zu ändern. Asklepios wird den Kunden zumindest
30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der entsprechenden Änderung von dieser
in Kenntnis setzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung binnen
zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die geplante Änderung der
AGB schriftlich zu widersprechen, widrigenfalls der Kunde der Änderung der
Vertragsgrundlagen zustimmt. Nicht zeichnungsberechtigte Personen von Asklepios
haben keine Vollmacht, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen, oder
sonst auf irgendeine Weise für Asklepios rechtsgeschäflich verbindliche
Erklärungen abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Anschein einer derartigen
Berechtigung zu vermeiden.
3. Unternehmereigenschaft / Verzicht
auf KSchG über Verbraucher
Der Kunde bestätigt, dass der Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
ist und daher die Bestimmungen des KSchG über Verbraucher nicht zur Anwendung
gelangen. Für den Fall, dass ein Kunde Leistungen und Services von Asklepios
als Verbraucher in Anspruch nimmt, erklärt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich
den Verzicht auf die geltenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes hinsichtlich
Vertragsrücktritt und Stornierung.
§ 2 Allgemeine Vertragliche
Grundlagen
1. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern kommt zustande, wenn
Asklepios nach Zugang einer Bestellung des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt
hat oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (zB Eröffnung des
Internetzugangs, Errichtung eines Webspace, Bekanntgabe von User-Login und Passwort)
begonnen hat. Näheres zum Bestellverfahren regelt § 4 der AGB. Für
die Erbringung der Services gelten die in den Kundenverträgen und Aufträgen
enthaltenen Leistungsbeschreibungen, sonstige Anlagen
(zB Preisspezifikation, Kundeninformation, Pflichtenheft, besondere Geschäftsbedingungen)
und diese AGB.
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2. Widersprüchliche Vertragsbestandteile
Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des zwischen dem Kunden und Asklepios
abgeschlossenen Vertrages in der folgenden Reihenfolge:
a. Individualvereinbarungen
b. Auftrag, sowie Vertrag einschließlich besondere Geschäftsbedingungen
c. Anlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung
d. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Asklepios
Mündliche Nebenabreden sind
gemüß § 16.2 unwirksam.
§ 3 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen und/oder
die Lieferung der Hardware und/oder Software. Durch die vertragliche Leistungsbeschreibung
wird jeweils die allgemeine Art der Leistung (zB Domainname Services, Mail Services),
sowie der diesbezügliche Umfang an Einzelleistung (nachfolgend Services)
vereinbart. Asklepios ist bemüht, nachträgliche - vom Kunden gewünschte
- Änderungen des Leistungsgegenstandes zu berücksichtigen. Der Kunde
nimmt jedoc h ausdrücklich zur Kenntnis, daß später berücksichtigte
Änderungswünsche und/oder Ergänzungen zu einer Änderung und/oder
Anpassung der Termin- und Preisvereinbarungen führen können.
2. Änderungsrecht
Soweit dies aufgrund zwingender Umstände erforderlich ist, die nicht dem
Einfluß von Asklepios unterliegen (insbesondere technische Fortentwicklung,
Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, oder die Nichtverfügbarkeit
von Zulieferteilen für die Infrastruktur oder ihrer Komponenten) hat Asklepios
das Recht, vertragsgegenständliche Services oder einzelne technische Bestandteile
des Service übergangsweise oder dauerhaft zu ändern, soweit dadurch
die Interessen des Kunden an den vereinbarten Services nicht oder nur vorübergehend
und unerheblich behindert werden. Der Kunde ist verpflichtet an derartigen Änderungen
mitzuwirken. Andere Änderung der Leistungsbeschreibung bedürfen der
Zustimmung des Kunden, wobei für die Erteilung der Zustimmung des §
1.2 mit der Maßgabe gilt, daß der Kunde einer neuen Leistungsbeschreibung
zugestimmt hat, wenn er nicht binnen eines Monats nach Mitteilung an den Kunden
den Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin aufkündigt.
Kündigt der Kunde nicht, so gilt die neue Leistungsbeschreibung ab dem Zeitpunkt
der Mitteilung bzw. ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der abgeänderten
Services.
§ 4 Bestellungen des Kunden
Bestellungen sind in schriftlicher
Form gemäß § 16.2 an Asklepios zu richten. Nach Eingang der Bestellung
bei Asklepios ist der Kunde an eine von ihm erteilte Bestellung für eine
Frist von zwei Wochen gebunden. Eine Stornierung der Bestellung ist daher nur
mit Zustimmung von Asklepios möglich. Asklepios behält sich jedoch das
Recht vor, selbst bei Einverständnis mit einer Stornierung der Bestellung
vom Kunden neben den Aufwendungen und Kosten für die schon erbrachten Bemühungen
und/oder Leistungen eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises
zu verlangen. Asklepios wird den Erhalt von Bestellungen unverzüglich entweder
per Fax oder auf elektronischem Weg bestätigen, wobei Erklärungen, die
von Asklepios auf elektronischem Weg ausgefertigt werden, keiner Unterschrift
bedürfen. Eine Bestellung, deren Empfang von Asklepios nicht bestätigt
wurde, gilt als nicht eingegangen. Eine Annahme der Bestellung des Kunden durch
Asklepios erfolgt durch Übersendung der gegengezeichneten Bestellung oder
durch sonstige schriftliche Bestätigung. Die bloße Bestätigung
des Eingangs einer Bestellung stellt jedoch keine Annahme der Bestellung dar.
Es besteht kein Anspruch darauf, daß die Annahme einer Bestellung durch
Asklepios erfolgt. Asklepios wird den Kunden über die Annahme bzw. die Ablehnung
einer Bestellung unverzüglich in geeigneter Weise
(schriftlich oder auf elektronischem Weg) informieren. Bei Unstimmigkeiten über
die Existenz oder den Inhalt eines Auftrages sind die bei Asklepios befindlichen
Aufzeichnungen und schriftlichen Unterlagen maßgeblich. Asklepios ist weiters
berechtigt, die Annahme einer Bestellung von einer Sicherheitsleistung in von
Asklepios festzulegender Form (zB Kaution, Bankgarantie) oder von einer Vorauszahlung,
beides in angemessener Höhe der zu erwartenden Entgeltverpflichtung des Kunden,
abhängig zu machen.
§ 5 Leistungsbeginn
1. Lieferungs-/Leistungsfrist
Asklepios ist bemüht, die zwischen Asklepios und dem Kunden verbindlich festgesetzten
Termine
' (zugesagte Liefertermine) einzuhalten. Alle übrigen Termine, die nicht
schriftlich verbindlich von Asklepios zugesagt wurden, stellen ebenso wie Teminschätzungen
oder Schätzungen von Lieferzeiten unverbindliche Cirka-Zeitangaben dar. Zugesagte
Liefertermine (sowie angegebene Liefertermine oder Leistungszeiten) verlängern
sich stets um den Zeitraum, in dem Asklepios durch Umstände, die Asklepios
nicht zu vertreten hat, an der termingerechten Lieferung oder Leistung gehindert
wurde (zB Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen
bzw behördliche Anordnungen, Transportsperren, sowie alle sonstigen Umstände,
die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Asklepios liegen). Entsprechendes
gilt für den Zeitraum, in dem
Asklepios auf Mitwirkungshandlungen und Informationen des Kunden, die für
die Lieferung oder Leistung erforderlich sind, wartet. Asklepios verpflichtet
sich, den Kunden über absehbare Verzögerungen - außer bei Gefahr
im Verzug - stets in angemessener Weise zu informieren.
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2. Verzug
Gerät Asklepios mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so obliegt es
dem Kunden, Asklepios schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung
zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, nach seiner
Wahl vom jeweils betroffenen Kundenvertrag zurückzutreten, oder eine der
Beeinträchtigung entsprechnede Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts
das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Recht zur angemessenen
Herabsetzung der Vergütung für die Dauer der Beeinträchtigung.
Bei der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche wird ausdrücklich
auf die Haftungsausschlüsse gemäß § 9 hingewiesen. Der Kunde
ist für den Fall des Verzugs von Asklepios nur dann berechtigt, vom Vertrag
abzugehen, wenn
a. der Verzug auf alleinigem
Verschulden von Asklepios bzw seiner Gehilfen und Subunternehmer beruht und von
Asklepios (bzw seinen Gehilfen und Subunternehmen) zu vertreten ist.
b. der Verzug nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde
(insbesondere durch Verletzung seiner Pflichten nach §§ 7.3 und 10)
zu vertreten hat.
c. Der Kunde Asklepios ordnungsgemäß nach den Vorschriften in §
5.2 zur nochmaligen Leistungserbringung aufgefordert hat.
d. Asklepios nicht binnen dreissig Werktagen nach der Aufforderung durch den Kunden
seiner Leistungspflicht in wesentllichen Teilen nachgekommen ist.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß ein Verzug von Asklepios bei bloßen Teilterminen
den Kunden nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich
bei den Teilleistungen um ihrem Wesen nach unteilbare Leistungen im Sinne des
§ 918 ABGB, so ist ein Rücktritt dennoch zulässig. Auf die Beschränkung
des Rücktrittsrechts nach § 12 wird hingewiesen.
§ 6 Servicequalitäten/Gewährleistung
1. Geschuldete Eigenschaften
Qualitätsmerkmale des entsprechenden Service oder Produktes werden ausschließlich
im jeweiligen Kundenvertrag und den Anlagen verbindlich festgelegt. Angaben und/oder
Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen durch Asklepios in Katalogen, Prospekten,
Produktbeschreibungen etc. stellen keine Eigenschaftszusicherung im Rechtssinn
dar.
2. Gewährleistungsumfang
Werden von Asklepios Dienstleistungen geschuldet, so ist Asklepios nicht zur Herstellung
eines bestimmten Leistungserfolges verpflichtet. Demgemäß ist auch
jegliche Erfolgshaftung von Asklepios bzw. jede Gewähr für die Herstellung
eines bestimmten Erfolges ausgeschlossen. Asklepios leistet in keinem Fall Gewähr
für Mängel, die auf das Verhalten Dritter, insbesondere vom Kunden beschäftigten
dritten Unternehmen bzw. Dienstnehmern des Kunden
zurückzuführen sind. Asklepios weist auch darauf hin, daß sie
die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt
jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich
sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können
oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß Internetservices grundsätzlich von
0:00 bis 24:00 Uhr für den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung,
Verkehrslage bzw der Betriebszustand der für den Zugang zu den Services bzw
der Abwicklung des Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen
Fernmeldenetzen und -einrichtungen es zulassen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Asklepios nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt
ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit
zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb
von einem Monat nicht ab, so übernimmt Asklepios keine Gewähr für
die weiter Abrufbarkeit. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach
dem Ermessen von Asklepios entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
In diesem Zusammenhang wird auf § 6.3. und 4 dieser AGB hingewiesen; §
5. 2 gilt sinngemäß. Wandlung und Preisminderung werden einvernehmlich
ausgeschlossen.
3. Beginn der Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, und setzt eine unverzügliche
Rüge - vorbehaltlich § 377 Abs 2 HGB - voraus.
4. Test- und Rügepflicht,
sonstiger Ausschluß der Gewährleistung
Der Kunde hat aufgetretene Mängel Asklepios unverzüglich schriftlich
und detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung als ordnungsgemäß
abgenommen gilt und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Gewährleistungsansprüche
des Kunden sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Mängel
a. aus einer nicht von Asklepios
bewirkten Anordnung und Montage entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit
die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte aufgrund vorheriger schriftlicher
Vereinbarung mit Asklepios vereinbart war und fachmännisch erfolgte, oder
Asklepios trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener
Frist nachgekommen ist, und der Kunde selbst oder durch fachmännisch Dritte
eine zulässige Ersatzvornahme durchgeführt hat.
b. aufgrund ungenügender
Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedin-gungen,
Überbeanspruchung über die von Asklepios angegebene Leistung, unrichtiger
Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstanden sind;
c. auf vom Kunden bereitgestelltes
Material zurückzuführen sind, soweit der Kunde nicht nachweist, dass
es sich nicht dabei um Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen,
Überspannungen und chemischer Einflüsse zurückzuführen sind,
handelt;
d. auf das Verhalten Dritter,
insbesondere von Kunden beschäftigter dritter Unternehmen bzw. Dienstnehmer
des Kunden zurückzuführen sind, oder
e. sich auf den Ersatz von Teilen
bezieht, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen;
f. auf in § 6.2 angegebene
Umstände zurückzuführen sind, für die Asklepios keine Gewähr
übernimmt.
§ 7 Preise und Zahlung
1. Preise
Für die Services von Asklepios werden einmalige und/oder laufende Entgelte
("Gebühren") berechnet, deren Höhe und Fälligkeit sich
aus den Kundenverträgen und Aufträgen ergeben. Alle angegebenen Gebühren
sind Nettopreise. Die in jeweils gesetzlicher Höhe hinzukommende Umsatzsteuer
wird ebenso, wie sämtliche aufgrund eines Vertrags mit Asklepios zu entrichtende
Steuern und Abgaben, stets vom Kunden getragen. Die vereinbarte Vertragswährung
österreichische Schilling (ATS) wird spätestens zum Umstellungsstichtag
1.1.2002 nach dem unwiderruflich
fixierten Umrechnungskurs und auf die in der Verordnung Nr. 1103/97 des Rates
der Europäischen Union vorgeschriebenen Weise auf Euro umgestellt. Ab diesem
Zeitpunkt lauten alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Zahlungsverpflichtungen
in Euro und sind in Euro zu erfüllen.
2. Preisänderungen
Asklepios behält sich bei einer Änderung der für ihre Kalkulation
relevanten Kosten (z.B. Material-, Personal-kosten, Änderungen oder Neueinführungen
von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben), eine Änderung (Senkung
oder Erhöhung) des regelmäßigen Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden
Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen
nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes mit Asklepios vereinbart wurde.
Dessen ungeachtet behält sich Asklepios ein jederzeitiges und sofortiges
Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage
von bei Asklepios liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen
Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt.
Asklepios wird dem Kunden die Preisänderung in angemessener Weise rechtzeitig
bekannt geben. Das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragsauflösung, sowie
allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Fälligkeit/Zahlungsverzug
Sofern im Kundenvertrag oder in einem Auftrag nicht anders vereinbart, werden
Services oder sonstige Leistungen gemäß dem folgenden Verfahren in
Rechnung gestellt:
a. Einmalige Gebühren werden
von Asklepios am Bereitstellungstermin in Rechnung gestellt.
b. Regelmäßige fixe
Entgelte werden grundsätzlich im vorhinein in Rechnung gestellt.
c. Ab einem Auftragsvolumen von
ATS 100.000,- werden grundsätzlich mehrere Teilrechnungen gestellt
Rechnungsbeträge sind jeweils
mit Zugang der Rechnung ohne Abzug prompt fällig und innerhalb eines Zahlungszieles
von 7 Tagen ab dem jeweiligen Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von
Asklepios zu bezeichnendes Bankkonto vorzunehmen. Für die Rechtzeitigkeit
der Zahlung ist der Valutastand auf diesem Konto maßgebend, wobei eingehende
Geldbeträge vorerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, Spesen, Barauslagen,
Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages herangezogen
werden. Bei Zahlungsverzug ist Asklepios berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe
von 14 % per anno für alle nach Ablauf des jeweiligen Zahlbarkeitsdatums
ausstehenden Beträge zu verrechnen. Dessen ungeachtet bleibt Asklepios berechtigt,
den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Verfolgung ihrer Ansprüche auflaufenden
Kosten, Spesen und Barauslagen vom Kunden zu verlangen. Der Zahlungsverzug des
Kunden berechtigt Asklepios weiters, die Erbringung von Services von der vorherigen
Zahlung sämtlicher fälliger und zahlbarer Gebühren einschließlich
etwaiger Zinsen und Kosten abhängig zu machen, und bei Nichtzahlung die Leistungserbringung
nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Kunden bis zur vollständigen
Bezahlung auszusetzen bzw das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
4. Aufrechnung/Abtretung
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Asklepios und die Einbehaltung
von Zahlungen aufgrund behaupteter, von Asklepios nicht anerkannter Forderungen
ist ausgeschlossen. Gegen Asklepios gerichtete Ansprüche des Kunden können
von diesem
nur mit schriftlicher Zustimmung von Asklepios an Dritte abgetreten werden.
5. Zurückbehaltungsrecht
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen (insbesondere nach § 1052
ABGB) zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie
überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
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6. Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen von Asklepios in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden
innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Andernfalls
gilt die Forderung als anerkannt. Die Erhebung von Einwendungen hindert die Fälligkeit
des Rechnungsbetrags nicht.
§ 8 Aussetzung der Services
1. Gründe
Asklepios ist berechtigt, die Bereitstellung der Services ganz oder teilweise
auszusetzen:
a. soweit dies gemäß
eines gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Erfordernisses (oder deren
Vollstreckung) oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung verlangt wird;
b. wenn der Kunde wesentlichen
Verpflichtungen aus dem Kundenvertrag (insbesondere den in §§ 7, 9 und
10 dieser AGB festgelegten Verpflichtungen) nicht nachkommt und den vertragsgemäßen
Zustand nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung, welche die
Aufforderung zur Erfüllung enthält, wiederherstellt;
c. wenn der Kunde bei Zahlungsverzug
nach §7.3 trotz erfolgter Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg
unter Setzung einer dreitägigen Nachfrist und Androhung der Service-Aussetzung
weiterhin mit der Zahlung fälliger Gebühren und sonstiger Entgelte in
Verzug ist;
d. wenn die Qualität oder
Verfügbarkeit der von Asklepios gegenüber anderen Kunden bereitgestellten
Dienstleitungen durch das Verhalten des Kunden, oder durch, oder über seine
Geräte oder Anschlüsse beeinträchtigt wird oder dies droht;
e. wenn ein Kunde oder dessen
Kunden eine Dienstleistung so verwendet/n, daß dies eine Verletzung der
Richtlinien für die ordnungsgemäße Nutzung (Acceptable Use Policy,
"Netiquette") oder sonst mißbräuchliche (insbesondere sicherheits-,
betriebsgefährdende oder in sonstiger Weise schädigende oder belästigende)
Verwendung von Dienstleistungen darstellt
oder der begründete Verdacht eines derartigen Mißbrauchs besteht;
f. wenn Asklepios, deren verbundene
Unternehmen, Handelsvertreter oder Auftragnehmer durch das Verhalten des Kunden
oder das Verhalten seiner eigenen Kunden, verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmer
eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung oder die Geltendmachung von Ansprüchen
oder Schadenersatz droht oder drohen könnte;
g. wenn über das Vermögen
des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
h. wenn Reparatur-, Wartungs-
oder andere Arbeiten dies erfordern, wobei Asklepios sämtliche Kunden vorher
schriftlich in Kenntnis setzen wird. Eine derartige Information unterbleibt, wenn
sie nach den Umständen objektiv nicht möglich ist oder die Beseitigung
bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
Im Fall einer Aussetzung bleibt
der Kunde weiterhin zur Zahlung insbesondere der laufenden Gebühren verpflichtet,
die während des Aussetzungszeitraumes anfallen. Eine Zahlungspflicht besteht
nur dann nicht, wenn und soweit der Kunde die Gründe für die Aussetzung
nicht zu vertreten hat.
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2. Kündigungsrecht
Die Aussetzung wird innerhalb eines Werktages beendet, nachdem der Grund für
die Aussetzung weggefallen ist, und der Kunde die Kosten für die Aussetzung
und ihre Aufhebung, allfällige Reparaturen sowie weitere Schadenersatzansprüche,
sofern er sie zu vertreten hat, bezahlt hat. Weiters behält sich Asklepios
das Recht vor, Services im Fall einer Aussetzung durch Erklärung gegenüber
dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen.
Das Recht von Asklepios zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9 Haftung und Schadenersatz
von Asklepios
1. Haftungsumfang
Asklepios haftet dem Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund
(z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden
bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtsverletzung oder unerlaubte Handlung)
nur, sofern Asklepios Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
kann. Die Beweislast dafür trägt der Kunde. Der § 1298 ABGB findet
keine Anwendung.
2.Haftungsbeschränkung
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder bei Fehlen einer nach § 6.1 zugesicherten
Eigenschaft haftet Asklepios nur für solche vorhersehbaren Schäden,
deren Eintritt durch die wesentliche Vertragspflicht bzw. durch die zugesicherte
Eigenschaft verhindert werden sollte. Die Ersatzpflicht von Asklepios ist pro
Schadensfall mit einer Schadenspauschale von höchstens 10 % der Auftragssumme
begrenzt, und gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber
der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens ist nicht zulässig.
3. Haftungsausschluß
Die Haftung von Asklepios für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden,
Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen
Dritter ist ausgeschlossen. Weiters haftet Asklepios nicht:
a. für Schäden, die
der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, sowie
dieser AGB (insbesondere durch Nichtbeachtung der in § 10 festgelegten besonderen
Verpflichtungen) verursacht hat;
b. für Schäden, die
auf Handlungen Dritter, auf höhere Gewalt, oder Einwirkungen durch vom Kunden
angeschlossenen Geräte zurückzuführen sind
c. für Inhalt, Richtigkeit
oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Insbesondere wird keine Haftung
für Datenverluste übernommen.
d. für alle Probleme, die
ihre Ursachen in Netzen Dritter haben;
e. für vom Kunden erhaltene
Emails, vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für Leistungen
dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu
diesen Dienstanbietern über einen Link von der Asklepios - Homepage oder
über eine Information durch Asklepios erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
daß die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist, und Asklepios
insbesondere nicht für Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern oder
ähnliches haftet, sowie dass dadurch entstandene Schäden und Aufwendungen
zu Lasten des Kunden gehen.
f. für Fehleinschätzungen
der Erfordernisse des Kunden in Bezug auf seine Räumlichkeiten, Infrastruktur,
Computer- und Übertragungskapazitäten, sowie darausfolgende Aufwendungen,
soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
g. für Verzögerungen,
Ausbleiben, Unterbrechen oder Verschlechterung der vereinbarten Services, die
dadurch verursacht werden, daß der Kunde oder dritte Personen, deren Handeln
dem Kunden zurechenbar ist, die Services unsachgemäß nutzen oder behandeln,
oder daß der Kunde im Zusammenhang mit den Services von Asklepios eigene
Hard- oder Software oder sonstiges Material einsetzt, das von Asklepios nicht
ausdrücklich zugelassen ist und die Störung hervorruft
h. uneingeschränkten Datentransport.
Eine entsprechende Verpflichtung zum Transport von Daten besteht insbesondere
dann nicht, wenn sich Asklepios andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung
aussetzen würde. Asklepios behält sich jedoch vor, den Transport von
Daten und Diensten, die den österreichischen Gesetzen, oder internationalen
Verpflichtungen, oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden und übernimmt
diesbezüglich aber keine Haftung.
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4. Anzeigeobliegenheit
Der Kunde ist verpflichtet, Asklepios von jeglicher Unterbrechung oder Störung
unverzüglich, keinesfalls jedoch später als sieben (7) Tage nach Eintreten
des Schadenfalls zu informieren, es sei denn, der Kunde weist nach, daß
von dem Schadensfall nicht zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis zu erlangen
war, widrigenfalls Asklepios für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen
(z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung übernimmt.
§ 10 Besondere Verpflichtungen
des Kunden
1. Beachtung der Rechtsvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, daß die Ein- oder Weitergabe
von Daten sowie deren Inhalt oder benutzte Bezeichnungen nicht gegen Strafrecht,
öffentliches Recht, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt,
und weder die Persönlichkeitsrechte noch Schutz- oder sonstige private Rechte
Dritter (insbesondere Namens-, Marken- und Urheberrechte) verletzt. Der Kunde
wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes (BGBl 97/1950
in der geltenden Fassung), des Verbotsgesetzes (STGBl 13/1945 in der geltenden
Fassung) und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen,
wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen
Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen
Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Asklepios die Verantwortung
für ihre Einhaltung zu übernehmen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis,
daß er im Hinblick auf von ihm zur Abfrage durch Dritte bereitgestellte
Daten wie ein Medieninhaber im Sinne des § 1 des Mediengesetzes (BGBl 314/1981
in der geltenden Fassung) behandelt wird.
2. Unbefugte Verwendung durch
Dritte
Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen,
daß die Bestellung und/oder Nutzung von durch Asklepios erbrachte Lieferungen
und Leistungen durch unberechtigte Dritte unterbleibt. Der Kunde wird weiters
durch geeignete Maßnahmen Vorkehrungen treffen, daß seine Benutzerdaten
(insbesondere Benutzerkennung und Paßwort)
geheimgehalten werden und in keiner Weise Unbefugten zukommen können und
steht bei Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt für den unbefugten
Gebrauch des Paßwortes ein. Insbesondere sind dadurch begründete Nutzungsengelte
nach Maßgabe des § 7.7 vom Kunden zu begleichen.
3. Nutzung fremder Software
Bei Verwendung lizenzpflichtiger Software von Asklepios oder Dritten verpflichtet
sich der Kunde, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen
einzusehen und diese genauestens einzuhalten. Soweit Asklepios dem Kunden vertraglich
schutzrechtsfähige Lieferungen oder Leistungen überläßt,
stehen die Schutzrechte an diesen
Lieferungen und Leistungen im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich
Asklepios zu. Dies gilt auch für weitere Zusätze, Verbesserungen oder
Modifikationen dieser Lieferungen und Leistungen unabhängig davon, ob diese
unter Mitwirkung des Kunden entstanden sind.
Auch in Bezug auf Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware"
qualifiziert wird, verpflichtet sich der Kunde, die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen
und allfällige Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software
(auch deren kurzfristige Überlassung an Dritte) zu unterlassen. Eine Haftung
von Asklepios für Software die als "Public Domain" oder als "Shareware"
qualifiziert wird, ist jedenfalls ausgeschlossen.
4. Missbrauch
Der Kunde verpflichtet sich, die von Asklepios erbrachten Lieferungen und Leistungen
(insbesondere den Zugang zum Internet) nicht rechtsmißbräuchlich zu
nutzen. Dies umfaßt vor allem die Verpflichtung, Handlungen zu unterlassen,
die zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für Asklepios oder
andere sicherheits- und betriebsgefährdend sind. Verboten sind weiters unerbetenes
Werben und Spamming, jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen
oder Obszönitäten, Belästigungen oder Schädigung anderer Internetteilnehmer,
sowie eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und
unsachgemäße Verbreitung von Daten, sowie jede sonstige störende
Einwirkung auf die von Asklepios eingesetzten Leitungen und Systeme.
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5. Schad- und Klagloshaltung
Der Kunde verpflichtet sich, Asklepios, deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer,
Handelsvertreter und verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten
und Auslagen schad- und klaglos zu halten, die aus einer Verletzung von Rechtsvorschriften,
sowie sonstiger Verpflichtungen resultieren. Davon umfaßt sind vor allem,
jedoch nicht ausschließlich, Ansprüche und Schäden, die durch
die in Verkehr gebrachten Daten entstehen, insbesondere Privatanklagen wegen übler
Nachrede, Beleidigung (§§ 111, 115 StGB), medienrechtliche Entschädigungsansprüche
oder Medieninhaltsdelikte, Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz,
dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, oder zivilrechtliche Ehrenbeleidigung
und/oder zivil- und/oderstrafrechtliche Kreditschädigung (§§ 1330
ABGB und 152 StGB). Weiters wird der Kunde Asklepios unverzüglich und vollständig
von jeder gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme bei sonstiger
Schadenersatzpflicht informieren, die aus einer Verwendung der vertragsgegenständlichen
Dienste resultiert. Wird
Asklepios von Dritten infolge eines Verhaltens (Tun oder Unterlassen) des Kunden,
soweit er es zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung
zu, darauf zu reagieren, ohne daß der für den Inhalt verantwortliche
Kunde (außer im Fall groben Verschuldens von Asklepios) den Einwand unzureichender
Rechtsverteidigung erheben könnte.
§ 11 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten, Verwendung
von Daten zu Werbungszwecken
Asklepios weist darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere
§ 1 Datenschutzgesetz, BGBl I 165/1999 in der geltenden Fassung) elektronisch
erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Asklepios beschränkt
diese Vorgänge auf Vertragsdurchführung, auf Erkennung, Eingrenzung
und Beseitigung von Störungen und Fehlern, sowie auf zur Aufdeckung und Unterbindung
rechtswidriger Inanspruchnahme der Dienste unerläßliche Fälle.
Bis zur Klärung offener Entgeltfragen ist Asklepios berechtigt, personenbezogene
Vermittlungsdaten im notwendigen Umfang zu speichern und im gesetzlichen Rahmen
eine Access-Statistik zu führen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
von Asklepios Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von Asklepios
oder Geschäftspartnern von Asklepios in angemessenem Umfang per Email zu
erhalten. Der Kunde erklärt sich weiters einverstanden, dass Namen und erbrachte
Leistungen auf eine Referenzliste gesetzt werden und diese anderen Kunden ausgehändigt
wird.
2. Datensicherheit
Asklepios betreibt seine angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Sorgfalt und Zuverlässigkeit und wird alle technisch möglichen und zumutbaren
Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
Für den Fall, daß Dritte auf rechtswidrige Art und Weise bei Asklepios
gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen, bzw. diese weiterverwenden,
haftet Asklepios dem Kunden nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem
Verhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Einschränkungen der Gewährleistung
(§ 6) und der Haftung (§ 9) für Daten durch Asklepios hingewiesen.
§ 12 Vertragsdauer/Beendigung
des Vertrags
1. Dauer
Soweit im Kundenvertrag nicht anderes bestimmt, sind zwischen den Vertragspartnern
abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen. Werden derartige Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen,
verlängern sie sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer,
sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem Zeitpunkt des Beendigungsdatums
aufgekündigt werden.
2. Kündigung, Auflösung
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, zwischen ihnen geschlossene Dauerverträge
nach Maßgabe des jeweiligen Kundenvertrags oder der jeweiligen Aufträge
ordentlich zu kündigen. Soweit in solchen Kundenverträgen / Aufträgen
nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende/Vertragsende aufgekündigt
werden. Zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge können von
jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst
werden. Ein wichtiger Grund, der Asklepios zur sofortigen Vertragsauflösung
berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich nach § 7.3 in qualifiziertem
Zahlungsverzug befindet, oder seine Verpflichtungen gemäß § 10
nicht nachkommt, trotz Aufforderung von Asklepios störende oder nicht zugelassene
Einrichtungen nicht unverzüglich
vom Netzanschluß entfernt, oder die "Netiquette" nicht einhält
und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Asklepios dadurch
unzumutbar ist. Anstelle eines sofortigen Rücktritts vom Vertrag liegt es
in diesen Fällen im freien Ermessen von Asklepios, anstelle der Vertragsauflösung
die Services (vorerst) gemäß § 8 auszusetzen. Der Entgeltsanspruch
von Asklepios für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten
Kündigungstermin und die Geltendmachung daraus resultierender Schadenersatzansprüche
bleibt davon unberührt, sofern der Kunde diese zu vertreten hat. Jede Kündigung
bzw Auflösung bedarf
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 16. 2.
3. Nutzungseinstellung/Rückgabepflicht
Bei Beendigung des Vertrages - aus welchem Grund auch immer - ist der Kunde dazu
verpflichtet, unverzüglich die Nutzung von Lieferungen und Leistungen durch
Asklepios einzustellen, und Asklepios sämtliche Unterlagen und Gegenstände,
die dem
Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung übergeben worden sind, in
einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kommt der
Kunde seiner Rückstellungsverpflichtung nicht unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb zwei Wochen nach Vertragsbeendigung nach, oder nimmt der Kunde
Lieferungen und Leistungen von Asklepios auch nach Vertragsende in Anspruch (z.B.
zur Realisierung der technischen Beendigung des Vertrages), so schuldet er Asklepios
für diesen Zeitraum eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung,
die nach dem beendeten Vertrag zu zahlen gewesen wäre, zuzüglich einer
Pauschalaufwandsentschädigung in Höhe von 20 %.
§ 13 Lieferung von Hardware
1. Eigentumsvorbehalt
An den Kunden gelieferte Hardware, sowie alle übrigen Waren stehen bis zur
vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Asklepios.
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2. Rücktritt
Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Asklepios zu vertreten sind, vom
Vertrag zurück, so gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des dadurch entstandenen
Aufwands, zumindest jedoch in Höhe von 20% des vereinbarten Nettoentgelts
- vorbehaltlich des Rechts zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadenersatzes durch Asklepios - als vereinbart Das richterliche Mäßigungsrecht
findet auf die Vertragsstrafe keine Anwendung.
§ 14 Besondere Bestimmungen
für Domainregistrierung
1. Vermittlung und Verwaltung
der Domain / Vertragsbeziehung
Asklepios vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern die gewünschte
Domain noch nicht vergeben ist. Der Kunde erteilt mit Vertragsunterzeichnung Asklepios
ausdrücklich das Recht, zwecks rascher Verwaltung, die Domain auf Asklepios
zu registrieren und sämtliche Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Asklepios
verpflichtet sich, im Falle von Kündigung der Vertragsvereinbarungen die
Domain-registrierung auf Namen des Kunden zu ändern und sämtliche Unterlagen
in diesem Zusammenhang dem Kunden zu überlassen. Bezüglich der Einrichtung
von Domains für .at, .co.at und .or.at - Adressen ist die Registrierungsstelle
nic.at zuständig, für sonstige Adressen die jeweils zuständigen
Registrierungsstellen. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und
Führung der Domain besteht zwischen Asklepios und der Registrierungsstelle.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die an die Registrierungsstelle zu entrichtende
Registrierungsgebühr in den von Asklepios dem Kunden verrechneten Beträgen
bereits enthalten. Asklepios fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten
Domains für die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Sofern nichts
anderes vereinbart wird, erfolgt bei nicht von der nic.at verwalteten Domains
die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt,
wobei Asklepios dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten
technischen Einrichtungen, sowie eine Verwaltungsgebühr verrechnet, soweit
die Parteien nichts gegenteiliges vereinbart haben.
2. Ende des Vertrags mit der Registrierungstelle
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle
nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Asklepios aufgelöst wird, sondern
der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
3. Geltung der AGB der Registrierungstelle
Auf die Domain finden die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar
unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle
Anwendung. Diese werden dem Kunden von Asklepios auf Wunsch zugesandt.
4. Rechtliche Zulässigkeit
der Domain
Asklepios ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Domain
(etwa in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet.
Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten
und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird
Asklepios diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
§ 15 Erbringung von Web-Design-
oder Web-Consulting-Dienstleistungen
1. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Informationen, alle Texte und
sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, sowie gegebenenfalls
erforderliche Testdaten und die Hardware, auf der allfällige Installationen
durchgeführt werden sollen zur Verfügung zu stellen. Während erforderlicher
Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür
kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel,
Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur
zu urteilen und zu entscheiden. Auf die Test- und Rügepflicht des Kunden
nach § 6 wird hingewiesen. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte,
Elemente des Corporate Designs des Auftraggebers etc. bleiben im Eigentum des
Kunden. Asklepios erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über
alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat Asklepios von allen Folgen
allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter)
vollständig schad- und klaglos zu halten.
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2. Keine Prüfungspflicht
von Asklepios
Asklepios ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente oder sonstige Inhalte
des Kunden auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen,
kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.
3. Eigennutzungsrecht von Asklepios
Asklepios räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders
vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete
Recht ein, das vom Kunden entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen
Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene
Zwecke zu nutzen. Jede andere (auch nur teilweise) Nutzung etwa im Bereich anderer
elektronischer Medien, für Printprodukte sowie die Einräumung von Befugnissen
an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Asklepios.
4. Bereitstellung der Daten
Alle benötigten Daten zur Websiteerstellung (Unternehmensdaten, Texte, Bilder etc.), müssen innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich Asklepios das Recht vor, den vollen Betrag in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob die Website bereits kundenspezifische Daten enthält.
§ 16 Schlußvorschriften
1. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
Asklepios gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen.
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle
Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag wird ausschließlich
die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes
in Wien vereinbart.
2. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen sowie der Rücktritt von
zwischen Asklepios und dem Kunden bestehenden Verträgen und Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dem Schrifterfordernis
wird auch durch unterschriebenes Telefax und Übermittlung elektronischer
Post (E-Mail) welche eine digitale Signatur im Sinn des
Signaturgesetzes (BGBl I 190/1999 in der gültigen Fassung) enthält Rechnung
getragen. Mündliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht, und sind unwirksam.
3. Subunternehmer
Asklepios ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen. Asklepios
haftet für Pflichtverletzungen von Subunternehmen gemäß §1313a
ABGB. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführten Haftungsbeschränkungen
gelten auch für die Subunternehmer.
4. Überlassung an Dritte/Wiederverkäufer
Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Asklepios
ihre Services allein zum Zweck der Nutzung im Geschäftsbetrieb des Kunden.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche
Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch oder der entsprechenden Vereinbarung mit Asklepios.
Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, beim Weitervertrieb
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (vor allem auch hinsichtlich der Benutzung
von vertraglich bereitgestellter Infrastruktur durch Asklepios zur Erbringung
von Leistungen an Endkunden) und den neuesten Stand der Technik zu beachten. Der
Kunde hat alles zu unterlassen, was geeignet sein kann, den guten Namen und den
Ruf der Lieferungen und Leistungen von Asklepios zu beeinträchtigen. Auf
die Verpflichtung gemäß § 1.3 dieser AGB wird ausdrücklich
verwiesen. Diese Geschäftsbedingungen sind auch für Vertragspartner
von Wiederverkäufern verpflichtend. Wiederverkäufer stellen Asklepios
(insbesondere von Ansprüchen Dritter, die aus dem Verstoß der Endkunden
gegen die betreffenden Bestimmungen resultieren) schad- und klaglos.
5. Änderung der Stammdaten/Zustellung
Änderungen der Stammdaten (Firmenname, Adresse, Rechnungsanschrift, Bankverbindung,
Firmenbuchnummer Bzw. sonstige Registernummern, Rechtsform und ähnliches)
sind Asklepios vom Kunden umgehend schriftlich bekanntzugeben. Folgt keine Änderungsmeldung,
gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden
zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt wurden.
6. Keine normative/interpretative
bedeutende Überschriften
Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich
der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung. Insbesondere vermögen
sie weder den Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
begrenzen noch zu erweitern, oder der Interpretation zu dienen.
7. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigen
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Asklepios und der Kunde kommen
im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Geschäftsbedingungen überein,
diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
8. Geheimhaltung/Abwerbeverbot
Beide Vertragparteien sind dazu verpflichtet, Informationen über technische,
kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen, die ihnen
im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind und bei Anlegung
eines vernünftigen
kaufmännischen Maßstabs als geheimhaltungsbedürftig anzusehen
sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch über die Laufzeit der
Vertragsbeziehungen hinaus. Einzelvertraglich können weitere Vertraulichkeitspflichten
vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich, sowohl während des Bestehens
einer vertraglichen Beziehung zu Asklepios als auch innerhalb eines
Jahres nach Ende einer solchen weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von Asklepios
abzuwerben oder abzuwerben zu versuchen.
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