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:: Rechtliches

Sie können die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als gezipptes .html & .txt File herunterladen.


asklepios_agb.zip (33KB)



1. Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, aufgrund derer Asklepios GmbH / Soft & Hardware Solutions (nachfolgend „Asklepios“) Lieferungen und Dienstleistungen gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) erbringt. Diese AGB finden auch auf zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern Anwendung, selbst wenn im Zeitpunkt eines zukünftigen Vertragsabschlusses nicht gesondert darauf Bezug genommen wird. AGB des Kunden gelten nur, wenn Asklepios sich diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB wird auf der Homepage von Asklepios unter www.asklepios.at kundgemacht.

2. Änderung der AGB
Asklepios ist berechtigt, die AGB jederzeit - mit Wirksamkeit auch für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern. Asklepios wird den Kunden zumindest 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der entsprechenden Änderung von dieser in Kenntnis setzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die geplante Änderung der AGB schriftlich zu widersprechen, widrigenfalls der Kunde der Änderung der Vertragsgrundlagen zustimmt. Nicht zeichnungsberechtigte Personen von Asklepios haben keine Vollmacht, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen, oder sonst auf irgendeine Weise für Asklepios rechtsgeschäflich verbindliche Erklärungen abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Anschein einer derartigen Berechtigung zu vermeiden.

3. Unternehmereigenschaft / Verzicht auf KSchG über Verbraucher
Der Kunde bestätigt, dass der Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und daher die Bestimmungen des KSchG über Verbraucher nicht zur Anwendung gelangen. Für den Fall, dass ein Kunde Leistungen und Services von Asklepios als Verbraucher in Anspruch nimmt, erklärt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich den Verzicht auf die geltenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes hinsichtlich Vertragsrücktritt und Stornierung.

§ 2 Allgemeine Vertragliche Grundlagen

1. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern kommt zustande, wenn Asklepios nach Zugang einer Bestellung des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt hat oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (zB Eröffnung des Internetzugangs, Errichtung eines Webspace, Bekanntgabe von User-Login und Passwort) begonnen hat. Näheres zum Bestellverfahren regelt § 4 der AGB. Für die Erbringung der Services gelten die in den Kundenverträgen und Aufträgen enthaltenen Leistungsbeschreibungen, sonstige Anlagen
(zB Preisspezifikation, Kundeninformation, Pflichtenheft, besondere Geschäftsbedingungen) und diese AGB.

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2. Widersprüchliche Vertragsbestandteile
Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des zwischen dem Kunden und Asklepios abgeschlossenen Vertrages in der folgenden Reihenfolge:

a. Individualvereinbarungen
b. Auftrag, sowie Vertrag einschließlich besondere Geschäftsbedingungen
c. Anlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung
d. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Asklepios

Mündliche Nebenabreden sind gemüß § 16.2 unwirksam.
§ 3 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen und/oder die Lieferung der Hardware und/oder Software. Durch die vertragliche Leistungsbeschreibung wird jeweils die allgemeine Art der Leistung (zB Domainname Services, Mail Services), sowie der diesbezügliche Umfang an Einzelleistung (nachfolgend „Services“) vereinbart. Asklepios ist bemüht, nachträgliche - vom Kunden gewünschte - Änderungen des Leistungsgegenstandes zu berücksichtigen. Der Kunde nimmt jedoc h ausdrücklich zur Kenntnis, daß später berücksichtigte Änderungswünsche und/oder Ergänzungen zu einer Änderung und/oder Anpassung der Termin- und Preisvereinbarungen führen können.

2. Änderungsrecht
Soweit dies aufgrund zwingender Umstände erforderlich ist, die nicht dem Einfluß von Asklepios unterliegen (insbesondere technische Fortentwicklung, Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, oder die Nichtverfügbarkeit von Zulieferteilen für die Infrastruktur oder ihrer Komponenten) hat Asklepios das Recht, vertragsgegenständliche Services oder einzelne technische Bestandteile des Service übergangsweise oder dauerhaft zu ändern, soweit dadurch die Interessen des Kunden an den vereinbarten Services nicht oder nur vorübergehend und unerheblich behindert werden. Der Kunde ist verpflichtet an derartigen Änderungen mitzuwirken. Andere Änderung der Leistungsbeschreibung bedürfen der Zustimmung des Kunden, wobei für die Erteilung der Zustimmung des § 1.2 mit der Maßgabe gilt, daß der Kunde einer neuen Leistungsbeschreibung zugestimmt hat, wenn er nicht binnen eines Monats nach Mitteilung an den Kunden den Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin aufkündigt. Kündigt der Kunde nicht, so gilt die neue Leistungsbeschreibung ab dem Zeitpunkt der Mitteilung bzw. ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der abgeänderten Services.

§ 4 Bestellungen des Kunden

Bestellungen sind in schriftlicher Form gemäß § 16.2 an Asklepios zu richten. Nach Eingang der Bestellung bei Asklepios ist der Kunde an eine von ihm erteilte Bestellung für eine Frist von zwei Wochen gebunden. Eine Stornierung der Bestellung ist daher nur mit Zustimmung von Asklepios möglich. Asklepios behält sich jedoch das Recht vor, selbst bei Einverständnis mit einer Stornierung der Bestellung vom Kunden neben den Aufwendungen und Kosten für die schon erbrachten Bemühungen und/oder Leistungen eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Asklepios wird den Erhalt von Bestellungen unverzüglich entweder per Fax oder auf elektronischem Weg bestätigen, wobei Erklärungen, die von Asklepios auf elektronischem Weg ausgefertigt werden, keiner Unterschrift bedürfen. Eine Bestellung, deren Empfang von Asklepios nicht bestätigt wurde, gilt als nicht eingegangen. Eine Annahme der Bestellung des Kunden durch Asklepios erfolgt durch Übersendung der gegengezeichneten Bestellung oder durch sonstige schriftliche Bestätigung. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt jedoch keine Annahme der Bestellung dar. Es besteht kein Anspruch darauf, daß die Annahme einer Bestellung durch Asklepios erfolgt. Asklepios wird den Kunden über die Annahme bzw. die Ablehnung einer Bestellung unverzüglich in geeigneter Weise
(schriftlich oder auf elektronischem Weg) informieren. Bei Unstimmigkeiten über die Existenz oder den Inhalt eines Auftrages sind die bei Asklepios befindlichen Aufzeichnungen und schriftlichen Unterlagen maßgeblich. Asklepios ist weiters berechtigt, die Annahme einer Bestellung von einer Sicherheitsleistung in von Asklepios festzulegender Form (zB Kaution, Bankgarantie) oder von einer Vorauszahlung, beides in angemessener Höhe der zu erwartenden Entgeltverpflichtung des Kunden, abhängig zu machen.

§ 5 Leistungsbeginn

1. Lieferungs-/Leistungsfrist
Asklepios ist bemüht, die zwischen Asklepios und dem Kunden verbindlich festgesetzten Termine
' (zugesagte Liefertermine) einzuhalten. Alle übrigen Termine, die nicht schriftlich verbindlich von Asklepios zugesagt wurden, stellen ebenso wie Teminschätzungen oder Schätzungen von Lieferzeiten unverbindliche Cirka-Zeitangaben dar. Zugesagte Liefertermine (sowie angegebene Liefertermine oder Leistungszeiten) verlängern sich stets um den Zeitraum, in dem Asklepios durch Umstände, die Asklepios nicht zu vertreten hat, an der termingerechten Lieferung oder Leistung gehindert wurde (zB Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen bzw behördliche Anordnungen, Transportsperren, sowie alle sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Asklepios liegen). Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem
Asklepios auf Mitwirkungshandlungen und Informationen des Kunden, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind, wartet. Asklepios verpflichtet sich, den Kunden über absehbare Verzögerungen - außer bei Gefahr im Verzug - stets in angemessener Weise zu informieren.



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2. Verzug
Gerät Asklepios mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so obliegt es dem Kunden, Asklepios schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom jeweils betroffenen Kundenvertrag zurückzutreten, oder eine der Beeinträchtigung entsprechnede Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Recht zur angemessenen Herabsetzung der Vergütung für die Dauer der Beeinträchtigung. Bei der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche wird ausdrücklich auf die Haftungsausschlüsse gemäß § 9 hingewiesen. Der Kunde ist für den Fall des Verzugs von Asklepios nur dann berechtigt, vom Vertrag abzugehen, wenn

a. der Verzug auf alleinigem Verschulden von Asklepios bzw seiner Gehilfen und Subunternehmer beruht und von Asklepios (bzw seinen Gehilfen und Subunternehmen) zu vertreten ist.
b. der Verzug nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde (insbesondere durch Verletzung seiner Pflichten nach §§ 7.3 und 10) zu vertreten hat.
c. Der Kunde Asklepios ordnungsgemäß nach den Vorschriften in § 5.2 zur nochmaligen Leistungserbringung aufgefordert hat.
d. Asklepios nicht binnen dreissig Werktagen nach der Aufforderung durch den Kunden seiner Leistungspflicht in wesentllichen Teilen nachgekommen ist.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Verzug von Asklepios bei bloßen Teilterminen den Kunden nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich bei den Teilleistungen um ihrem Wesen nach unteilbare Leistungen im Sinne des § 918 ABGB, so ist ein Rücktritt dennoch zulässig. Auf die Beschränkung des Rücktrittsrechts nach § 12 wird hingewiesen.

§ 6 Servicequalitäten/Gewährleistung

1. Geschuldete Eigenschaften
Qualitätsmerkmale des entsprechenden Service oder Produktes werden ausschließlich im jeweiligen Kundenvertrag und den Anlagen verbindlich festgelegt. Angaben und/oder Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen durch Asklepios in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen etc. stellen keine Eigenschaftszusicherung im Rechtssinn dar.

2. Gewährleistungsumfang
Werden von Asklepios Dienstleistungen geschuldet, so ist Asklepios nicht zur Herstellung eines bestimmten Leistungserfolges verpflichtet. Demgemäß ist auch jegliche Erfolgshaftung von Asklepios bzw. jede Gewähr für die Herstellung eines bestimmten Erfolges ausgeschlossen. Asklepios leistet in keinem Fall Gewähr für Mängel, die auf das Verhalten Dritter, insbesondere vom Kunden beschäftigten dritten Unternehmen bzw. Dienstnehmern des Kunden
zurückzuführen sind. Asklepios weist auch darauf hin, daß sie die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß Internetservices grundsätzlich von 0:00 bis 24:00 Uhr für den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw der Betriebszustand der für den Zugang zu den Services bzw der Abwicklung des Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetzen und -einrichtungen es zulassen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Asklepios nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von einem Monat nicht ab, so übernimmt Asklepios keine Gewähr für die weiter Abrufbarkeit. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Asklepios entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. In diesem Zusammenhang wird auf § 6.3. und 4 dieser AGB hingewiesen; § 5. 2 gilt sinngemäß. Wandlung und Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.

3. Beginn der Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, und setzt eine unverzügliche Rüge - vorbehaltlich § 377 Abs 2 HGB - voraus.

4. Test- und Rügepflicht, sonstiger Ausschluß der Gewährleistung
Der Kunde hat aufgetretene Mängel Asklepios unverzüglich schriftlich und detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen gilt und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Mängel

a. aus einer nicht von Asklepios bewirkten Anordnung und Montage entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Asklepios vereinbart war und fachmännisch erfolgte, oder Asklepios trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist, und der Kunde selbst oder durch fachmännisch Dritte eine zulässige Ersatzvornahme durchgeführt hat.

b. aufgrund ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedin-gungen, Überbeanspruchung über die von Asklepios angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstanden sind;

c. auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind, soweit der Kunde nicht nachweist, dass es sich nicht dabei um Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemischer Einflüsse zurückzuführen sind, handelt;

d. auf das Verhalten Dritter, insbesondere von Kunden beschäftigter dritter Unternehmen bzw. Dienstnehmer des Kunden zurückzuführen sind, oder

e. sich auf den Ersatz von Teilen bezieht, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen;

f. auf in § 6.2 angegebene Umstände zurückzuführen sind, für die Asklepios keine Gewähr übernimmt.

§ 7 Preise und Zahlung

1. Preise
Für die Services von Asklepios werden einmalige und/oder laufende Entgelte ("Gebühren") berechnet, deren Höhe und Fälligkeit sich aus den Kundenverträgen und Aufträgen ergeben. Alle angegebenen Gebühren sind Nettopreise. Die in jeweils gesetzlicher Höhe hinzukommende Umsatzsteuer wird ebenso, wie sämtliche aufgrund eines Vertrags mit Asklepios zu entrichtende Steuern und Abgaben, stets vom Kunden getragen. Die vereinbarte Vertragswährung österreichische Schilling (ATS) wird spätestens zum Umstellungsstichtag

1.1.2002 nach dem unwiderruflich fixierten Umrechnungskurs und auf die in der Verordnung Nr. 1103/97 des Rates der Europäischen Union vorgeschriebenen Weise auf Euro umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt lauten alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Zahlungsverpflichtungen in Euro und sind in Euro zu erfüllen.

2. Preisänderungen
Asklepios behält sich bei einer Änderung der für ihre Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Material-, Personal-kosten, Änderungen oder Neueinführungen von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben), eine Änderung (Senkung oder Erhöhung) des regelmäßigen Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen
nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes mit Asklepios vereinbart wurde. Dessen ungeachtet behält sich Asklepios ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei Asklepios liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt.
Asklepios wird dem Kunden die Preisänderung in angemessener Weise rechtzeitig bekannt geben. Das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragsauflösung, sowie allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Fälligkeit/Zahlungsverzug
Sofern im Kundenvertrag oder in einem Auftrag nicht anders vereinbart, werden Services oder sonstige Leistungen gemäß dem folgenden Verfahren in Rechnung gestellt:

a. Einmalige Gebühren werden von Asklepios am Bereitstellungstermin in Rechnung gestellt.

b. Regelmäßige fixe Entgelte werden grundsätzlich im vorhinein in Rechnung gestellt.

c. Ab einem Auftragsvolumen von ATS 100.000,- werden grundsätzlich mehrere Teilrechnungen gestellt

Rechnungsbeträge sind jeweils mit Zugang der Rechnung ohne Abzug prompt fällig und innerhalb eines Zahlungszieles von 7 Tagen ab dem jeweiligen Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von Asklepios zu bezeichnendes Bankkonto vorzunehmen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Valutastand auf diesem Konto maßgebend, wobei eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages herangezogen werden. Bei Zahlungsverzug ist Asklepios berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 14 % per anno für alle nach Ablauf des jeweiligen Zahlbarkeitsdatums ausstehenden Beträge zu verrechnen. Dessen ungeachtet bleibt Asklepios berechtigt, den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Verfolgung ihrer Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen vom Kunden zu verlangen. Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Asklepios weiters, die Erbringung von Services von der vorherigen Zahlung sämtlicher fälliger und zahlbarer Gebühren einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten abhängig zu machen, und bei Nichtzahlung die Leistungserbringung nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen bzw das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

4. Aufrechnung/Abtretung
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Asklepios und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, von Asklepios nicht anerkannter Forderungen ist ausgeschlossen. Gegen Asklepios gerichtete Ansprüche des Kunden können von diesem
nur mit schriftlicher Zustimmung von Asklepios an Dritte abgetreten werden.

5. Zurückbehaltungsrecht
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen (insbesondere nach § 1052 ABGB) zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

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6. Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen von Asklepios in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Die Erhebung von Einwendungen hindert die Fälligkeit des Rechnungsbetrags nicht.

§ 8 Aussetzung der Services

1. Gründe
Asklepios ist berechtigt, die Bereitstellung der Services ganz oder teilweise auszusetzen:

a. soweit dies gemäß eines gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Erfordernisses (oder deren Vollstreckung) oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung verlangt wird;

b. wenn der Kunde wesentlichen Verpflichtungen aus dem Kundenvertrag (insbesondere den in §§ 7, 9 und 10 dieser AGB festgelegten Verpflichtungen) nicht nachkommt und den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung, welche die Aufforderung zur Erfüllung enthält, wiederherstellt;

c. wenn der Kunde bei Zahlungsverzug nach §7.3 trotz erfolgter Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg unter Setzung einer dreitägigen Nachfrist und Androhung der Service-Aussetzung weiterhin mit der Zahlung fälliger Gebühren und sonstiger Entgelte in Verzug ist;

d. wenn die Qualität oder Verfügbarkeit der von Asklepios gegenüber anderen Kunden bereitgestellten Dienstleitungen durch das Verhalten des Kunden, oder durch, oder über seine Geräte oder Anschlüsse beeinträchtigt wird oder dies droht;

e. wenn ein Kunde oder dessen Kunden eine Dienstleistung so verwendet/n, daß dies eine Verletzung der Richtlinien für die ordnungsgemäße Nutzung (Acceptable Use Policy, "Netiquette") oder sonst mißbräuchliche (insbesondere sicherheits-, betriebsgefährdende oder in sonstiger Weise schädigende oder belästigende) Verwendung von Dienstleistungen darstellt
oder der begründete Verdacht eines derartigen Mißbrauchs besteht;

f. wenn Asklepios, deren verbundene Unternehmen, Handelsvertreter oder Auftragnehmer durch das Verhalten des Kunden oder das Verhalten seiner eigenen Kunden, verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmer eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung oder die Geltendmachung von Ansprüchen oder Schadenersatz droht oder drohen könnte;

g. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

h. wenn Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten dies erfordern, wobei Asklepios sämtliche Kunden vorher schriftlich in Kenntnis setzen wird. Eine derartige Information unterbleibt, wenn sie nach den Umständen objektiv nicht möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

Im Fall einer Aussetzung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung insbesondere der laufenden Gebühren verpflichtet, die während des Aussetzungszeitraumes anfallen. Eine Zahlungspflicht besteht nur dann nicht, wenn und soweit der Kunde die Gründe für die Aussetzung nicht zu vertreten hat.


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2. Kündigungsrecht
Die Aussetzung wird innerhalb eines Werktages beendet, nachdem der Grund für die Aussetzung weggefallen ist, und der Kunde die Kosten für die Aussetzung und ihre Aufhebung, allfällige Reparaturen sowie weitere Schadenersatzansprüche, sofern er sie zu vertreten hat, bezahlt hat. Weiters behält sich Asklepios das Recht vor, Services im Fall einer Aussetzung durch Erklärung gegenüber dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen. Das Recht von Asklepios zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 9 Haftung und Schadenersatz von Asklepios

1. Haftungsumfang
Asklepios haftet dem Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtsverletzung oder unerlaubte Handlung) nur, sofern Asklepios Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Beweislast dafür trägt der Kunde. Der § 1298 ABGB findet keine Anwendung.


2.Haftungsbeschränkung
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder bei Fehlen einer nach § 6.1 zugesicherten Eigenschaft haftet Asklepios nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die wesentliche Vertragspflicht bzw. durch die zugesicherte Eigenschaft verhindert werden sollte. Die Ersatzpflicht von Asklepios ist pro Schadensfall mit einer Schadenspauschale von höchstens 10 % der Auftragssumme begrenzt, und gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht zulässig.

3. Haftungsausschluß
Die Haftung von Asklepios für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Weiters haftet Asklepios nicht:

a. für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, sowie dieser AGB (insbesondere durch Nichtbeachtung der in § 10 festgelegten besonderen Verpflichtungen) verursacht hat;

b. für Schäden, die auf Handlungen Dritter, auf höhere Gewalt, oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossenen Geräte zurückzuführen sind

c. für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Insbesondere wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

d. für alle Probleme, die ihre Ursachen in Netzen Dritter haben;

e. für vom Kunden erhaltene Emails, vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für Leistungen dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen Dienstanbietern über einen Link von der Asklepios - Homepage oder über eine Information durch Asklepios erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist, und Asklepios insbesondere nicht für Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern oder ähnliches haftet, sowie dass dadurch entstandene Schäden und Aufwendungen zu Lasten des Kunden gehen.

f. für Fehleinschätzungen der Erfordernisse des Kunden in Bezug auf seine Räumlichkeiten, Infrastruktur, Computer- und Übertragungskapazitäten, sowie darausfolgende Aufwendungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

g. für Verzögerungen, Ausbleiben, Unterbrechen oder Verschlechterung der vereinbarten Services, die dadurch verursacht werden, daß der Kunde oder dritte Personen, deren Handeln dem Kunden zurechenbar ist, die Services unsachgemäß nutzen oder behandeln, oder daß der Kunde im Zusammenhang mit den Services von Asklepios eigene Hard- oder Software oder sonstiges Material einsetzt, das von Asklepios nicht ausdrücklich zugelassen ist und die Störung hervorruft

h. uneingeschränkten Datentransport. Eine entsprechende Verpflichtung zum Transport von Daten besteht insbesondere dann nicht, wenn sich Asklepios andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Asklepios behält sich jedoch vor, den Transport von Daten und Diensten, die den österreichischen Gesetzen, oder internationalen Verpflichtungen, oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden und übernimmt diesbezüglich aber keine Haftung.




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4. Anzeigeobliegenheit
Der Kunde ist verpflichtet, Asklepios von jeglicher Unterbrechung oder Störung unverzüglich, keinesfalls jedoch später als sieben (7) Tage nach Eintreten des Schadenfalls zu informieren, es sei denn, der Kunde weist nach, daß von dem Schadensfall nicht zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis zu erlangen war, widrigenfalls Asklepios für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen (z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung übernimmt.

§ 10 Besondere Verpflichtungen des Kunden

1. Beachtung der Rechtsvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, daß die Ein- oder Weitergabe von Daten sowie deren Inhalt oder benutzte Bezeichnungen nicht gegen Strafrecht, öffentliches Recht, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt, und weder die Persönlichkeitsrechte noch Schutz- oder sonstige private Rechte Dritter (insbesondere Namens-, Marken- und Urheberrechte) verletzt. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes (BGBl 97/1950 in der geltenden Fassung), des Verbotsgesetzes (STGBl 13/1945 in der geltenden Fassung) und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Asklepios die Verantwortung für ihre Einhaltung zu übernehmen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, daß er im Hinblick auf von ihm zur Abfrage durch Dritte bereitgestellte Daten wie ein Medieninhaber im Sinne des § 1 des Mediengesetzes (BGBl 314/1981 in der geltenden Fassung) behandelt wird.

2. Unbefugte Verwendung durch Dritte
Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen, daß die Bestellung und/oder Nutzung von durch Asklepios erbrachte Lieferungen und Leistungen durch unberechtigte Dritte unterbleibt. Der Kunde wird weiters durch geeignete Maßnahmen Vorkehrungen treffen, daß seine Benutzerdaten (insbesondere Benutzerkennung und Paßwort)
geheimgehalten werden und in keiner Weise Unbefugten zukommen können und steht bei Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt für den unbefugten Gebrauch des Paßwortes ein. Insbesondere sind dadurch begründete Nutzungsengelte nach Maßgabe des § 7.7 vom Kunden zu begleichen.

3. Nutzung fremder Software
Bei Verwendung lizenzpflichtiger Software von Asklepios oder Dritten verpflichtet sich der Kunde, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und diese genauestens einzuhalten. Soweit Asklepios dem Kunden vertraglich schutzrechtsfähige Lieferungen oder Leistungen überläßt, stehen die Schutzrechte an diesen
Lieferungen und Leistungen im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich Asklepios zu. Dies gilt auch für weitere Zusätze, Verbesserungen oder Modifikationen dieser Lieferungen und Leistungen unabhängig davon, ob diese unter Mitwirkung des Kunden entstanden sind.
Auch in Bezug auf Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert wird, verpflichtet sich der Kunde, die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software (auch deren kurzfristige Überlassung an Dritte) zu unterlassen. Eine Haftung von Asklepios für Software die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert wird, ist jedenfalls ausgeschlossen.

4. Missbrauch
Der Kunde verpflichtet sich, die von Asklepios erbrachten Lieferungen und Leistungen (insbesondere den Zugang zum Internet) nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Dies umfaßt vor allem die Verpflichtung, Handlungen zu unterlassen, die zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für Asklepios oder andere sicherheits- und betriebsgefährdend sind. Verboten sind weiters unerbetenes Werben und Spamming, jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen oder Obszönitäten, Belästigungen oder Schädigung anderer Internetteilnehmer, sowie eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten, sowie jede sonstige störende Einwirkung auf die von Asklepios eingesetzten Leitungen und Systeme.

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5. Schad- und Klagloshaltung
Der Kunde verpflichtet sich, Asklepios, deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Handelsvertreter und verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen schad- und klaglos zu halten, die aus einer Verletzung von Rechtsvorschriften, sowie sonstiger Verpflichtungen resultieren. Davon umfaßt sind vor allem, jedoch nicht ausschließlich, Ansprüche und Schäden, die durch die in Verkehr gebrachten Daten entstehen, insbesondere Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung (§§ 111, 115 StGB), medienrechtliche Entschädigungsansprüche oder Medieninhaltsdelikte, Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, oder zivilrechtliche Ehrenbeleidigung und/oder zivil- und/oderstrafrechtliche Kreditschädigung (§§ 1330 ABGB und 152 StGB). Weiters wird der Kunde Asklepios unverzüglich und vollständig von jeder gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme bei sonstiger Schadenersatzpflicht informieren, die aus einer Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste resultiert. Wird
Asklepios von Dritten infolge eines Verhaltens (Tun oder Unterlassen) des Kunden, soweit er es zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, darauf zu reagieren, ohne daß der für den Inhalt verantwortliche Kunde (außer im Fall groben Verschuldens von Asklepios) den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

§ 11 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten, Verwendung von Daten zu Werbungszwecken
Asklepios weist darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere § 1 Datenschutzgesetz, BGBl I 165/1999 in der geltenden Fassung) elektronisch erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Asklepios beschränkt diese Vorgänge auf Vertragsdurchführung, auf Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern, sowie auf zur Aufdeckung und Unterbindung rechtswidriger Inanspruchnahme der Dienste unerläßliche Fälle. Bis zur Klärung offener Entgeltfragen ist Asklepios berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten im notwendigen Umfang zu speichern und im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik zu führen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von Asklepios Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von Asklepios oder Geschäftspartnern von Asklepios in angemessenem Umfang per Email zu erhalten. Der Kunde erklärt sich weiters einverstanden, dass Namen und erbrachte Leistungen auf eine Referenzliste gesetzt werden und diese anderen Kunden ausgehändigt wird.

2. Datensicherheit
Asklepios betreibt seine angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit und wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Für den Fall, daß Dritte auf rechtswidrige Art und Weise bei Asklepios gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen, bzw. diese weiterverwenden, haftet Asklepios dem Kunden nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Einschränkungen der Gewährleistung (§ 6) und der Haftung (§ 9) für Daten durch Asklepios hingewiesen.

§ 12 Vertragsdauer/Beendigung des Vertrags

1. Dauer
Soweit im Kundenvertrag nicht anderes bestimmt, sind zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Werden derartige Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängern sie sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem Zeitpunkt des Beendigungsdatums aufgekündigt werden.

2. Kündigung, Auflösung
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, zwischen ihnen geschlossene Dauerverträge nach Maßgabe des jeweiligen Kundenvertrags oder der jeweiligen Aufträge ordentlich zu kündigen. Soweit in solchen Kundenverträgen / Aufträgen nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende/Vertragsende aufgekündigt werden. Zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge können von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Asklepios zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich nach § 7.3 in qualifiziertem Zahlungsverzug befindet, oder seine Verpflichtungen gemäß § 10 nicht nachkommt, trotz Aufforderung von Asklepios störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich
vom Netzanschluß entfernt, oder die "Netiquette" nicht einhält und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Asklepios dadurch unzumutbar ist. Anstelle eines sofortigen Rücktritts vom Vertrag liegt es in diesen Fällen im freien Ermessen von Asklepios, anstelle der Vertragsauflösung die Services (vorerst) gemäß § 8 auszusetzen. Der Entgeltsanspruch von Asklepios für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und die Geltendmachung daraus resultierender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt, sofern der Kunde diese zu vertreten hat. Jede Kündigung bzw Auflösung bedarf
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 16. 2.

3. Nutzungseinstellung/Rückgabepflicht
Bei Beendigung des Vertrages - aus welchem Grund auch immer - ist der Kunde dazu verpflichtet, unverzüglich die Nutzung von Lieferungen und Leistungen durch Asklepios einzustellen, und Asklepios sämtliche Unterlagen und Gegenstände, die dem
Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung übergeben worden sind, in einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kommt der Kunde seiner Rückstellungsverpflichtung nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Vertragsbeendigung nach, oder nimmt der Kunde Lieferungen und Leistungen von Asklepios auch nach Vertragsende in Anspruch (z.B. zur Realisierung der technischen Beendigung des Vertrages), so schuldet er Asklepios für diesen Zeitraum eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung, die nach dem beendeten Vertrag zu zahlen gewesen wäre, zuzüglich einer Pauschalaufwandsentschädigung in Höhe von 20 %.

§ 13 Lieferung von Hardware

1. Eigentumsvorbehalt
An den Kunden gelieferte Hardware, sowie alle übrigen Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Asklepios.

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2. Rücktritt
Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Asklepios zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, so gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des dadurch entstandenen Aufwands, zumindest jedoch in Höhe von 20% des vereinbarten Nettoentgelts - vorbehaltlich des Rechts zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes durch Asklepios - als vereinbart Das richterliche Mäßigungsrecht findet auf die Vertragsstrafe keine Anwendung.

§ 14 Besondere Bestimmungen für Domainregistrierung

1. Vermittlung und Verwaltung der Domain / Vertragsbeziehung
Asklepios vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Der Kunde erteilt mit Vertragsunterzeichnung Asklepios ausdrücklich das Recht, zwecks rascher Verwaltung, die Domain auf Asklepios zu registrieren und sämtliche Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Asklepios verpflichtet sich, im Falle von Kündigung der Vertragsvereinbarungen die Domain-registrierung auf Namen des Kunden zu ändern und sämtliche Unterlagen in diesem Zusammenhang dem Kunden zu überlassen. Bezüglich der Einrichtung von Domains für .at, .co.at und .or.at - Adressen ist die Registrierungsstelle nic.at zuständig, für sonstige Adressen die jeweils zuständigen Registrierungsstellen. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen Asklepios und der Registrierungsstelle. Sofern nicht anders vereinbart, ist die an die Registrierungsstelle zu entrichtende Registrierungsgebühr in den von Asklepios dem Kunden verrechneten Beträgen bereits enthalten. Asklepios fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains für die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt bei nicht von der nic.at verwalteten Domains die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, wobei Asklepios dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen, sowie eine Verwaltungsgebühr verrechnet, soweit die Parteien nichts gegenteiliges vereinbart haben.

2. Ende des Vertrags mit der Registrierungstelle
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Asklepios aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

3. Geltung der AGB der Registrierungstelle
Auf die Domain finden die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle Anwendung. Diese werden dem Kunden von Asklepios auf Wunsch zugesandt.

4. Rechtliche Zulässigkeit der Domain
Asklepios ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Domain (etwa in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Asklepios diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

§ 15 Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen

1. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Informationen, alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, sowie gegebenenfalls erforderliche Testdaten und die Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen zur Verfügung zu stellen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Auf die Test- und Rügepflicht des Kunden nach § 6 wird hingewiesen. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs des Auftraggebers etc. bleiben im Eigentum des Kunden. Asklepios erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat Asklepios von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) vollständig schad- und klaglos zu halten.

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2. Keine Prüfungspflicht von Asklepios
Asklepios ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente oder sonstige Inhalte des Kunden auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

3. Eigennutzungsrecht von Asklepios
Asklepios räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom Kunden entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere (auch nur teilweise) Nutzung etwa im Bereich anderer elektronischer Medien, für Printprodukte sowie die Einräumung von Befugnissen an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Asklepios.

4. Bereitstellung der Daten
Alle benötigten Daten zur Websiteerstellung (Unternehmensdaten, Texte, Bilder etc.), müssen innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich Asklepios das Recht vor, den vollen Betrag in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob die Website bereits kundenspezifische Daten enthält.

§ 16 Schlußvorschriften

1. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Asklepios gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes
in Wien vereinbart.

2. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen sowie der Rücktritt von zwischen Asklepios und dem Kunden bestehenden Verträgen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dem Schrifterfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax und Übermittlung elektronischer Post (E-Mail) welche eine digitale Signatur im Sinn des
Signaturgesetzes (BGBl I 190/1999 in der gültigen Fassung) enthält Rechnung getragen. Mündliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht, und sind unwirksam.

3. Subunternehmer
Asklepios ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen. Asklepios haftet für Pflichtverletzungen von Subunternehmen gemäß §1313a ABGB. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Subunternehmer.

4. Überlassung an Dritte/Wiederverkäufer
Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Asklepios ihre Services allein zum Zweck der Nutzung im Geschäftsbetrieb des Kunden. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch oder der entsprechenden Vereinbarung mit Asklepios. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, beim Weitervertrieb die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (vor allem auch hinsichtlich der Benutzung von vertraglich bereitgestellter Infrastruktur durch Asklepios zur Erbringung von Leistungen an Endkunden) und den neuesten Stand der Technik zu beachten. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was geeignet sein kann, den guten Namen und den Ruf der Lieferungen und Leistungen von Asklepios zu beeinträchtigen. Auf die Verpflichtung gemäß § 1.3 dieser AGB wird ausdrücklich verwiesen. Diese Geschäftsbedingungen sind auch für Vertragspartner von Wiederverkäufern verpflichtend. Wiederverkäufer stellen Asklepios (insbesondere von Ansprüchen Dritter, die aus dem Verstoß der Endkunden gegen die betreffenden Bestimmungen resultieren) schad- und klaglos.

5. Änderung der Stammdaten/Zustellung
Änderungen der Stammdaten (Firmenname, Adresse, Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Firmenbuchnummer Bzw. sonstige Registernummern, Rechtsform und ähnliches) sind Asklepios vom Kunden umgehend schriftlich bekanntzugeben. Folgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt wurden.

6. Keine normative/interpretative bedeutende Überschriften
Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung. Insbesondere vermögen sie weder den Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begrenzen noch zu erweitern, oder der Interpretation zu dienen.

7. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Asklepios und der Kunde kommen im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Geschäftsbedingungen überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8. Geheimhaltung/Abwerbeverbot
Beide Vertragparteien sind dazu verpflichtet, Informationen über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind und bei Anlegung eines vernünftigen
kaufmännischen Maßstabs als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch über die Laufzeit der Vertragsbeziehungen hinaus. Einzelvertraglich können weitere Vertraulichkeitspflichten vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich, sowohl während des Bestehens einer vertraglichen Beziehung zu Asklepios als auch innerhalb eines
Jahres nach Ende einer solchen weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von Asklepios abzuwerben oder abzuwerben zu versuchen.

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