Webdesign Wien WICHTIG!
 




:: Kundeninfos // Gesetzliches


Neues e-commerce Gesetz - Informationspflicht des Unternehmers


Quelle: Wiener Wirtschaft vom 14.12. 2001

AIle Unternehmen, die einen kommerziellen Internet-Auftritt in Form einer Homepage, eines Web-Shops oder eines virtuellen Schaufensters haben, müssen die Informationspflichten gemäß dem neuen e-commerce-Gesetz erfüllen.

Bei Nichtbeachtung ist mit Strafen von einigen tausend Euro zu rechnen.
Welche Informationspflichten sind das konkret?

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen dem Internet-Benützer in speicherbarer und ausdruckbarer Form zur Verfügung stehen. Auf der Startseite Ihrer Homepage sollte daher ein Link zu Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingerichtet werden.


Korrekturmöglichkeit bei der Eingabe

Web-Shop-Betreiber müssen in Zukunft dafür Sorge tragen, dass ihre Kunden bei Online-Bestellungen durch eine nochmalige Abfrage ihre Bestellung endgültig bestätigen können. Konkret geht es um die Nachfrage, ob der angegebene Artikel, der Preis und die Menge korrekt sind.

Den Kunden muss die Möglichkeit geboten werden, eventuelle Eingabefehler zu korrigieren.

Informationspflichten

Zusätzlich schreibt der § 5 Abs.l des E-Commerce-Gesetzes (ECG) vor, dass bestimmte Informationen auf jeden Fall auf Ihrer Homepage in Zukunft aufscheinen müssen.


E-Commerce-Gesetz // ab 1.1.2002

§ 5.
(1)
Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:
1. seinen Namen oder seine Firma;

2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;

3. Angaben, aufgrund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;

4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;

5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;

6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;

7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer ldentifikationsnummer.


(2)
Sofern in Diensten der Informationsgesellschaft Preise angeführt werden, sind diese so auszuzeichnen, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann.

Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht.

Darüber hinaus ist auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind.

(3)
Sonstige Informationspflichten bleiben unberührt.
















   Fragen dazu? Schreiben Sie uns! Sie bekommen die Antworten!





© 2002 Asklepios Soft & Hardware Solutions // Alle Rechte vorbehalten. // Alle Logos & Images geschützt.
A-1110 Wien Thürnlhofstraße 9/2/6  // Fon:01-641-55-40 // Fax:01-641-94-20 // E-Mail:
office@asklepios.at

RMB
News
Webdesign
Logodesign
Print
3D
Grafik
Animationen
Präsentation
Media
Airbrush
Shops
Webhosting
Marketing
Software
Hardware
Netzwerke
Asklepios TM
Team
Jobs
Kundeninfo
Newsletter
Kontakt
Rechtliches
Home
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



Web-Design LogoDesign Print Grafik Animation Präsentation Multimedia Hosting Marketing Software Hardware Netzwerke